In den Wahlunterlagen ist eine Stellungnahme der Stadtvertretung Heiligenhafen beigefügt.
Darin werden als Kosten hohe Schadenersatzforderungen des Hotelbetreibers und Vermögensschaden für das Grundstück der HVB aufgeführt.
Dies ist schlicht falsch.
Die den Wahlunterlagen beigelegte Stellungnahme der Stadtvertretung wurde uns erst kurz vor der Abstimmung in der Stadtvertretungssitzung am 17.12.2020 als Änderungsantrag durch die SPD vorgelegt.
Es wurde uns keine Möglichkeit gegeben, vor der Abstimmung das Schreiben zu überprüfen oder in der Fraktion zu beraten, obwohl wir Beratungsbedarf angemeldet hatten. Somit hatten wir weder Zeit, noch Gelegenheit den Änderungsantrag durchzulesen.
Die hier aufgeführten Entschädigungssummen an den Hotelier können nicht anfallen.
Aus der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Familienhotel auf dem Steinwarder) vom 01.08.2019 geht klar hervor, dass der Investor die anfallenden Planungskosten auf eigenes Risiko selber bestreiten muss. (siehe Ratsinformationssystem: Stadtvertretersitzung vom 01.08.2019, TOP 9) Das heißt, es besteht kein Schadensersatzanspruch des Hoteliers.
Auch der Vermögensschaden der HVB ist nicht richtig dargestellt. Die HVB hat das Grundstück kostenfrei von der Stadt Heiligenhafen übereignet bekommen.Wenn man ein geschenktes Grundstück nicht verkaufen kann, ist das Pech, aber kein Vermögensschaden.
Ilse Hoffmann-Röhr und Michael Vollmer

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