Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist immer an strenge gesetzliche Auflagen (s. Gemeindeordnung) gebunden und erfolgt in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht.
Auch die SPD – Fraktion in Heiligenhafen hat das Ergebnis zu akzeptieren und zu respektieren.
Herr Vollmer und ich haben als Privatpersonen zusammen mit vielen anderen Bürger*innen im Zusammenschluss „Bündnis Steinwarder“ versucht, die Bürger*innen Heiligenhafens von der Richtigkeit des Sachverhalts zu überzeugen, dass weder Hotel, noch Erlebnisbad noch eine fußballfeldgroße Parkpalette auf dem Steinwarder gebaut werden sollten. Weit mehr als die erforderliche Anzahl von Bürger*innen hat sich gegen diese Bebauung ausgesprochen. Wir verwahren uns entschieden dagegen, nun als „Verhinderer“ bezeichnet zu werden. Vielmehr sehen wir das Ergebnis des Bürgerentscheids als legitimen Sieg des Bürgerwillens über eine intransparente, auf den Tourismus bezogene Politik, die den Bedürfnissen der Bürger*innen nicht genügend Rechnung trägt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Prüfauftrag zur Suche nach einem alternativen Kooperationspartner und einem alternativen Standort für ein Schwimmbad in die Stadtvertretung eingebracht. Das ist ein ganz normaler Vorgang, denn die Fraktion ist kein Planungsbüro. Sollte dieser Prüfauftrag in der Stadtvertretung eine Mehrheit finden, wird entsprechend vorgegangen. Liegt dann das Ergebnis der Prüfung vor, entscheidet die Stadtvertretung in einem zweiten Schritt, ob überhaupt und ggf. wie, dieses Ergebnis umzusetzen ist.
Weiterhin ist die Fraktion der Meinung, dass Kosten, die der Hotelinvestor geltend machen könnte, zum unternehmerischen Risiko gehören, das ausschließlich der Unternehmer zu tragen hat.
Die Stadt hat mit dem Investor keinen Vertrag geschlossen. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also eine Forderung des Investors bestehen?
Ilse Hoffmann-Röhr und Michael Vollmer
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
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